Kündigung wegen Entwendung eines Liters Desinfektionsmittel rechtmäßig

 

Der Diebstahl von Desinfektionsmittel und einer Handtuchrolle (Wert: 40 Euro) durch einen Arbeitnehmer rechtfertigt nach Ansicht des LAG Düsseldorf eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Gerade in Zeiten der Pandemie – der Diebstahl fand im März 2020 statt – hätte der Arbeitnehmer erkennen können, dass Desinfektionsmittel Mangelware ist und der Diebstahl eines nicht unerheblichen Anteils von einem Liter den Bestand seines Arbeitsplatzes gefährdet. Insofern sah das LAG Düsseldorf auch keinen Grund, den Mitarbeiter zuvor abzumahnen.

Sofern Sie dennoch eine Abmahnung formulieren müssen und keine formalen Fehler machen möchten, können Sie sich unsere Musterformulierung verwenden, die für den Monat Februar allen Besuchern unserer Homepage offen steht.

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