Statement des ABVP e.V. zur Verfassungsbeschwerde gegen das GVWG und zum Thema Tarifbindung

 

"Wir als ABVP e.V. stehen der aktuellen Pflegereform sehr kritisch gegenüber und verstehen die Verfassungsbeschwerde anderer Verbände gegen diese Reform. Jedoch wissen wir auch, dass die ambulante Pflege und die Pflege als Ganzes einer Reform bedarf. Daher stehen wir als Arbeitgeber- und Berufsverband den bevorstehenden Neuerungen offen gegenüber und gestalten diese auch gern als Vertragspartner der Leistungserbringer mit. Wir müssen jedoch feststellen, dass die ambulante Versorgung Pflege in der Häuslichkeit mit der Tarifpflicht extrem unter Druck gesetzt wird. Durch die "Deckelung" der Eigenanteile in stationären Einrichtungen und der kommenden Tarifpflicht drohen die Kosten in der ambulanten Pflege aus dem Ruder zu laufen. Die Kostenträger sind zu einer Refinanzierung aufgefordert, jedoch wird dabei die minimale Erhöhung des Sachleistungsbetrages nicht ausreichen.
Wir sind als Arbeitgeber- und Berufsverband, der ausschließlich ambulante und teilstationäre Einrichtungen vertritt dafür, dass unsere Mitgliedsdienste mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern endlich eine gute Entlohnung für ihre tägliche Leistung bekommen, jedoch darf dies nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen geschehen. Jeder Mensch sollte auch zukünftig das Recht haben, in seiner eigenen Häuslichkeit versorgt zu werden.

Gemeinsam laut für die ambulante Pflege!
Wir sind die Ambulanten!"

Der geschäftsführende Vorstand