Qualitätsprüfungen und persönlichen Pflegebegutachtungen werden ab 01. Oktober 2020 wiederaufgenommen

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde vereinbart, bis Ende September 2020 keine Regelprüfungen ambulanter Pflegedienste sowie teil- und vollsttionärer Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Diese Ausnahme wird nun nicht verlängert, so dass ab dem 1. Oktober 2020 wieder Regelprüfungen durchgeführt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche ambulanten Pflegedienste und teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen sofort geprüft werden. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erklärt hierzu, dass bis zum 31. Dezember 2021 alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen einmal zu prüfen sind.

Auch die persönlichen Pflegebegutachtung wird ab dem 1. Oktober 2020 wiederaufgenommen. Nach Aussage des MDS sei aber in zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten das Telefonverfahren weiterhin einzusetzen, um den Infektionsschutz sicherzustellen.

Zur Einhaltung der hierfür erforderlichen Hygienemaßnahmen von den MDK-Mitarbeitern wurde ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, welches Sie hier hinterlegt finden: h
Die Pressemitteilung des MDS zur Wiederaufnahme der Regelprüfungen und der persönlichen Begutachtung finden Sie ebenfalls hier.

DownloadDownload