Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-CoV-2

 

Das Bundesgesundheitsministeriums hat eine „Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag" mit Anlagen erarbeitet.

Die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV), die am 15.Oktober 2020 in Kraft getreten ist, sieht u.a. vor, dass zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag (im weiteren Text zusammenfassend Pflegeeinrichtungen genannt) auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts eine vom öffentlichen Gesundheitsdienst auf Antrag festgestellte Menge an PoC-Antigen-Tests beschaffen und nutzen können. Eine wesentliche, in der Verordnung geforderte Voraussetzung hierfür ist das Vorlegen eines einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepts bei den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (örtlich zuständiges Gesundheitsamt).

Diese Hilfestellung bietet wichtige Informationen und Anregungen zur Erstellung eines einrichtungsspezifischen Testkonzepts und für dessen praktische Umsetzung. Weitere Informationen erhalten Sie hier