Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen

 

Nachdem am 27.März 2020 der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) erlassen haben, wurde heute bekanntgegeben, dass auch das Bundesgesundheitsministerium der Umsetzung des Gesetzes grünes Licht gegeben hat.

Nach dem neuen § 150 Absatz 2 SGB XI werden zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die ihnen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 anfallenden, außerordentlichen
Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erstattet.

Alle wichtigen Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben, welches unten zum Download bereitsteht. Ebenfalls zum Download stehen noch die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes sowie eine Excel-Tabelle zum Beantragen der Mittel.

 

Für unsere Mitglieder gibt es hierzu am Donnerstag, den 09.04. um 13:00 Uhr ein Live-Webinar, in dem das Beantragungsverfahren erläutert wird.

Falls Sie den Einladungslink nicht per E-Mail erhalten haben, sprechen Sie uns bitte an.

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