ABVP: Die gesetzlichen Neuerungen nach der vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV)

 

Am 28. April 2020 wurde die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom BMAS bekannt gemacht. Damit trat ab dem 01. Mai 2020 ein neuer Mindestlohn für die Beschäftigten in der Pflegebranche in Kraft. Denken Sie daran, dass es Mindestlöhne zudem ab dem 01.04.2021 auch für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte gibt. Passen Sie daher Ihre Vergütungen entsprechend an. Die folgenden Übersichten helfen Ihnen, die Regeln auf einem Blick nachvollziehen zu können. Sie erhalten auch einen Abriss der aktuell geltenden Mindesturlaubsregelungen.

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