Mit Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde es erforderlich, unseren bisherigen Rahmenvertrag mit dem Meditüv an die geänderten Regelungen anzupassen. Der überarbeitete Rahmenvertrag ermöglicht Ihnen die Sicherstellung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in verschiedenen Varianten.
So können kleinere Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern zwischen der Grund- und anlassbezogenen Betreuung sowie der „Regelbetreuung“ wählen. Im Gegensatz zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten gibt es bei der Grund- und anlassbezogenen Betreuung keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten. Der Betreuungsbedarf ergibt sich aus den regelmäßig vom Unternehmer durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen.
Kleinere Betriebe mit weniger als 11 Mitarbeitern können statt der Regelbetreuung zukünftig die kostengünstigere Variante der Grund- und anlassbezogenen Betreuung wählen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen dagegen weiterhin die Regelbetreuung wählen. Der überarbeitete Rahmenvertrag inklusive der günstigen Preise gilt exklusiv nur für unsere Mitgliedsbetriebe!