Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat viele Facetten und Beteiligte. Im Kern geht es darum, in Betrieben Strukturen aufzubauen und zu fördern, die der Mitarbeitergesundheit dienen. Das heißt, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und die Ressourcen und Gesundheitskompetenz von Mitarbeitenden zu stärken.

Als BGF-Koordinierungsstelle ist es unser Auftrag, Sie in Ihrer Betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen. Gesetzlich geregelt ist das in § 20b Abs. 3 SGB V. Dazu haben sich die gesetzlichen Krankenversicherungen kassenartübergreifend in einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen.

Im Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist festgelegt, was BGF ist, wie ein BGF-Prozess abläuft und welche Qualitätsstandards eingehalten werden müssen, z. B. die Beteiligung der Beschäftigten. Darüber hinaus regelt der Leitfaden, welche Gesundheitsmaßnahmen durch die Krankenkassen gefördert werden können – und welche nicht.

 

Sie möchten Ihre kostenlose Beratung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen? Kein Problem!

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