Arbeitshilfen und Recht: Verträge (SGB V)
Alle SGB V SGB XI Sonstigevdek, Knappschaft, BKK und SVLFG: HKP-Rahmenvertrag ab 01.01.2017
HKP-Rahmenvertrag mit vdek, Knappschaft, BKK und SVLFG nach Schiedsspruch vom 25.08.2017
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AKI ambulant Mantelvertrag (Teil 1 von 2)
Mantelvertrag für die außerklinische Intensivpflege (AKI) ambulant in Niedersachsen.
Bestehend aus:
1. Mantelvertrag
2. Anlage betriebene Wohneinheit
3. Anlage nicht-betriebene Wohneinheit
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AKI ambulant Mantelvertrag (Teil 2 von 2)
Mantelvertrag für die außerklinische Intensivpflege (AKI) ambulant in Niedersachsen.
Bestehend aus:
4. Vergütungsvereinbarung 1 zu 1
5. Vergütungsvereinbarung Mehrfachversorgung
AOK SGB V Vergütung ab 01.08.2024
gemäß Schiedsspruch 2023 hat die AOK auch die Zeitzuschläge zu zahlen.
Da es hierfür keine eigenen Positionsnummern gibt, wurden aus einer Durchschnittsberechnung die Vergütungen um +3,3% erhöht. Per einseitiger Willenserklärung durch die AOK gilt dies ab dem 01.08.2024. Die Anlagen 9 und 9a finden Sie anbei. Bei der AOK ist im Gegensatz zur IKK noch keine Rückrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.07.2024 möglich.
AOK Anlage 9 ab 01.08.2024
AOK Anlage 9a ab 01.08.2024
AOK/IKK: HKP-Rahmenvertrag ab 01.01.2020
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AOK/SVLFG (LKK) Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V
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BKK, IKK, Knappschaft SGB V Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V, inkl. Anlagen, gültig ab 1.9.2015
BKK, IKK, Knappschaft SGB V Vergütungsvereinbarung für die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V, inkl. Anlagen, gültig ab 1.9.2015
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Bundesempfehlung gemäß § 132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativpflege
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Bundesrahmenempfehlung nach § 132 a Abs. 1 SGB V
Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i.d.F. vom 30.08.2019
Diese Rahmenempfehlungen treten zum 01.12.2019 in Kraft
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