Verzicht auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI wegen des neuartigen Coronavirus
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach gegenwärtigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen
Coronavirus (SARS-CoV-2) besonders bei betagten und von Vorerkrankungen
betroffenen Personen schwerwiegend. Um für die vulnerable Personengruppe
der pflegebedürftigen Menschen das Infektionsrisiko mit SARSCoV-
2 zu reduzieren sowie die Pflegedienste und –einrichtungen zu entlasten,
empfiehlt der GKV-Spitzenverband, ab sofort und vorläufig bis Ende Mai
2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI in
ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verzichten.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband