Verzicht auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI wegen des neuartigen Coronavirus

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach gegenwärtigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen
Coronavirus (SARS-CoV-2) besonders bei betagten und von Vorerkrankungen
betroffenen Personen schwerwiegend. Um für die vulnerable Personengruppe
der pflegebedürftigen Menschen das Infektionsrisiko mit SARSCoV-
2 zu reduzieren sowie die Pflegedienste und –einrichtungen zu entlasten,
empfiehlt der GKV-Spitzenverband, ab sofort und vorläufig bis Ende Mai
2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI in
ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verzichten.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.


Mit freundlichen Grüßen


GKV-Spitzenverband

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