Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

 

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Bundestag beschlossen

Am heutigen 14. März 2019 hat der Bundestag das TSVG beschlossen. Das Gesetz soll den Terminservice im Rahmen der ärztlichen Behandlung verbessern. Für den Bereich der Pflege werden mit dem Inkrafttreten des TSVG u.a. erstmals Regelungen für die Leistungserbringung durch reine Betreuungsdienste ins elfte Sozialgesetzbuch aufgenommen, die speziell für den Bereich der Betreuungsdienstleistungen und hauswirtschaftlichen Versorgung einsetzbar sein sollen. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen reine Betreuungsdienste aber nicht erbringen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung, voraussichtlich zum 1.5.2019, in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.