Tarifzwang für die ambulante Pflege

 

Berlin. Unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn wurde eine neue Pflegereform beschlossen, die im ab September 2022 umgesetzt werden soll.
Für private Pflegedienste wird in dieser Reform eine Bezahlung nach Tarif vorgegeben.

„Für uns bedeutet das, dass wir nun auch unser Alleinstellungsmerkmal verlieren. Nämlich unseren Mitarbeitern übertarifliche Zahlungen, Boni und Sonderleistungen anbieten zu können. Die Beteiligten haben die ambulante Pflege in den Verhandlungen außen vor gelassen." Carmen Kurz-Ketterer, Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstands des ABVP e.V. macht mit diesem Satz deutlich, dass nicht nur die ambulanten Pflegedienste in der Entscheidungsfindung ausgeschlossen wurden, sondern auch der politische Grundsatz „ambulant vor stationär" missachtet wurde.

Was bedeutet die Pflegereform für die ambulanten Pflegedienste im Klartext:
In Zukunft, genauer ab September 2022, erhalten die ambulanten Pflegedienste nur dann einen Versorgungsvertrag von den Krankenkassen, wenn sie sich einem Tarifvertrag anschließen oder einen solchen erarbeiten. Mit anderen Worten müssen alle Pflegedienste ab September 2022 ihre Pflegekräfte nach einem einschlägigen Tarifvertrag vergüten und bis 28.2.2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind.
Der Berufsverband privater Pflege e.V. hat daher die Verhandlungen mit der GÖD, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aufgenommen.

Mit diesem Schritt versucht der ABVP e.V den Schulterschluss von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverband und GÖD. „Es konnte eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden. In den jetzt anstehenden Gesprächen für den Tarifvertrag, wird nicht nur über die Rahmenbedingungen gesprochen sondern auch, wie man den Pflegeberuf für die Zukunft stark machen kann." Franziska Arsenijevic´, stellvertretende Vorsitzende des ABVP.

Viele Arbeitgeber in der ambulanten Pflege befürchten nun, dass eine Gewerkschaft bzw . ein Tarifvertrag inkl. die Frage der Refinanzierung Unruhe und Nachteile für ihre Pflegedienste schaffen könnte. Der ABVP beruhigt seine Mitglieder. Die Gewerkschaft ist zwar Arbeitnehmervertretung, jedoch immer auf eine gütige Einigung zwischen den Parteien bedacht.
§ 82c sagt folgendes aus
Ab dem 1. September kann bei tarifgebundenen oder an kirchlichen Arbeitsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen eine Bezahlung von Gehältern der Beschäftigten bis zur Höhe der aus dieser Bindung resultierenden Vorgaben nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen sollte die Richtlinien bis Ende September festlegen. Die Berufsverbände warten noch immer auf Ergebnisse. Während sich die Verantwortlichen Zeit nehmen, hat der ABVP die Zukunft seiner Mitglieder und damit der ambulanten Pflege selbst in die Hand genommen.
Die Richtlinien werden erst wirksam, wenn das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium sie genehmigt.