Stellungnahme zum Arbeitsentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung“

 

Seit einiger Zeit verbreitet sich ein Arbeitsentwurf zur Reform der Pflegeversicherung unter den Leistungserbringern und sorgt für Freude aber auch Skepsis. Wir als geschäftsführender Vorstand des ABVP e.V. sind bereit, an zukünftigen Reformen mitzuwirken. Daher haben wir uns bereits mit dem Arbeitsentwurf beschäftigt und einige Anmerkungen, die wir gern ansprechen würden, vorgenommen, bevor es zu einem Referentenentwurf kommt. Zu diesem werden wir selbstverständlich förmlich Stellung nehmen.
Einer Reform oder besser Weiterentwicklung in der Pflege stehen wir offen gegenüber, werden uns aber, sollte das Arbeitspapier so bestehen bleiben, auch kritisch dazu äußern. Wenn man den Entwurf liest, wird schnell klar, dass das Credo „ambulant vor stationär" aufgeweicht, wenn nicht sogar, aufgehoben wird.
In der ambulanten Versorgung spielt eine Vernetzung der Leistungserbringer eine große Rolle, bei der wir auch wissen, dass dort evtl. Grenzen verschwimmen. Im Bereich der Leistungserbringung spielen viele Faktoren für eine vollumfängliche Pflege eine Rolle.
Ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst, Tagespflege, um einer Deprivation entgegenzuwirken oder pflegende Angehörige zu entlasten, neue Wohnformen wie (WGs), um eine 24h Betreuung sicherzustellen: Diese Varianten werden mit dem Arbeitspapier völlig aufgeweicht. Der Betrag für eine Tagespflege soll halbiert werden, wenn ein ambulanter Dienst in die Versorgung eingebunden ist.
Die Verhinderungspflege wird auf 1.320 EUR gekürzt, sichert aber eine Versorgung außer der Reihe durch den ambulanten Dienst, wenn die mit der Pflege betraute Person verhindert ist.
Wir finden es einen guten Schritt, dass im stationären Bereich endlich erbrachte Leistungen adäquat vergütet werden sollen und die Behandlungspflege durch die Krankenkassen bezahlt werden soll. In der teilstationären Versorgung fehlt dies weiterhin. Unverständnis herrscht jedoch in der aktuellen Situation über die Erstattungsansprüche von 25%, 50% bzw. 75% je nach Aufenthaltszeit eines Bewohners in einem Pflegeheim.
Hier werden Strukturen geschaffen, die zu einer Verdrängung der Pflegebedürftigen ins Heim führt.
Außerdem sehen wir es kritisch, dass durch die Pflegeversicherung Vereine und Netzwerke zu einem Zeitpunkt, in dem die Belastung der Kassen außerordentlich hoch liegen, finanziert werden sollen. Der Erhöhung des Sachleistungsbudgets sehen wir positiv entgegen, wobei die Steigerung bei weitem nicht die der Kosten der vergangenen Jahre widerspiegelt.
Beim Pflegegeld sollte nachgebessert werden bzw. es sollte auch in diesem Bereich eine Kontrolle über die Sicherstellung der Versorgung eingeführt werden. Das Pflegegeld dient unserer Ansicht nach nicht als verdeckte Rentenerhöhung der Versicherten.
Die Digitalisierung sehen wir als großen Schritt für Transparenz und interdisziplinärer Zusammenarbeit, jedoch sollten dafür enge Vorgaben getroffen werden, die eine Vernetzung aller Bereiche ermöglicht. Eine interne Digitalisierung macht weniger Sinn. Eine Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern würde Vorteile bringen. Eine Plattform, auf der sich ein Pflegedienst aktiv täglich einloggen muss, um Kapazitäten zu übermitteln, erachten wir als unproduktiv bzw. gänzlich unmöglich, da gerade in der ambulanten Versorgung täglich Probleme auftreten können, so dass die Planung einer „minutengenaue" Tour faktisch ausgeschlossen ist, geschweige eventuelle Kapazitäten auch noch an ein Portal zu übermitteln.

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