Pflegelöhneverbesserungsgesetz vom Bundesrat beschlossen

 

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 das sogenannte Pflegelöhneverbesserungsgesetz beschlossen. Auf der Bundesmitgliederversammlung haben Sie bereits ausführlich hierüber diskutiert. Deswegen hier noch einmal in aller Kürze: Das Gesetz hat zum Ziel, insbesondere die Entlohnung in der Pflege insbesondere zu verbessern. Hier stellt das Gesetz zwei Wege vor, nämlich die Tarifvertrags- und die Kommissionslösung. Die Tarifvertragslösung sieht vor, dass ein zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelter Tarifvertrag für die Pflege für allgemeinverbindlich erklärt wird. Im Moment laufen gerade Verhandlungen zwischen einem eigens gegründeten nicht-kirchlichen Wohlfahrtsverband und der Gewerkschaft ver.di, die bis zum Ende des Jahres den Vertrag abschließen wollen. Der zweite Weg sieht vor, dass die Pflegekommission Mindestentgelte für die Pflege festsetzt, wobei zwischen den einzelnen Qualifiaktionen (z.B. Fach- und Hilfskraft) unterschieden werden soll. Die unterschiedliche Bezahlung in den einzelnen Bundesländern soll entfallen. Das Gesetz wird nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und am Tag seiner Verkündung in Kraft treten. Eine inhaltliche Auseinandersetzung können Sie in unser kommenden Ausgabe unseres Verbandsmagazins nachlesen.
Weitere Informationen finden Sie hier