ABVP kritisiert Referentenentwurf zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) von Bundesgesundheitsminister Spahn

 

Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) e.V. kritisiert den kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieser sieht u.a. vor, dass die außerklinische Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden soll. Nur in Ausnahmefällen besteht künftig ein Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit, beispielsweise bei minderjährigen Kindern.
Sascha Haltenhof, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des ABVP, wertet diesen Entwurf als einen Skandal: „Der Grundsatz ambulant vor stationär wird hier massiv untergraben. Das Wahlrecht des Patienten wird damit faktisch eingeschränkt". „Inhaltlich bedeutet das, dass derjenige intensivpflegerisch betreute Patient, der das falsche Alter hat, nicht oder nur im Rahmen eines Ausnahmetatbestandes, weiter zu Hause gepflegt werden kann. Am Ende entscheiden dann Sachbearbeiter bei der Kasse, ob eine Ausnahme vorliegt oder nicht!", kritisiert Haltenhof weiter.
Der Entwurf beruft sich insbesondere auf angebliche Fehlanreize in der Leistungserbringung sowie darauf, die Missbrauchsmöglichkeiten bei der Abrechnung intensivpflegerischer Leistungen zu beseitigen. „Das Fehlverhalten einiger ,,schwarzer Schafe" wird allen Diensten und Patienten zum Verhängnis. Wie kann der Staat es sich erlauben, einer speziellen Patientengruppe Vorgaben für ihr Leben zu machen – nur weil sie leider eine ,,teure" Diagnose haben?", fragt sich Haltenhof. „Der Entwurf ist damit eine Ohrfeige für alle ehrlich arbeitenden Intensivpflegedienste. Im Übrigen ist die Qualifizierung zur Fachkraft für Intensivpflege eine der ganz wenigen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachkräfte – diese würde massiv eingeschränkt und der Beruf dadurch weiter uninteressant, würde sich der Entwurf am Ende durchsetzen!", konstatiert Haltenhof.
Darüber hinaus bringt der Gesetzentwurf neue bürokratische Anforderungen, indem er für die außerklinische Intensivpflege neue Regelungen und neue Verträge mit den Kostenträgern schaffen will, die aus Sicht des ABVP nicht notwendig sind.

Download