2. Info-Webinar zum Pflege-Rettungsschirm

 

Die Regelung des COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz nach § 150 Abs. 2 SGB XI gibt den Pflegeeinrichtungen die Sicherheit, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

In einem zweiten kostenlosen Webinar haben wir unseren Mitgliedern alle wichtigen Informationen zur Beantragung einer Erstattung geben.

 

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