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Pflegemindestlohn zum Jahreswechsel gestiegen

Der Pflegemindestlohn, der für alle Betreuungs- und Hilfskräfte in der ambulanten, teil- und vollstationären Altenpflege gilt, ist zum Jahreswechsel 2016 gestiegen.

 Er beträgt seit dem 1. Januar 2016 in den westlichen Bundesländern nun 9,75 Euro und in den östlichen Bundesländern 9 Euro pro Stunde.

 Er steigt zum Jahreswechsel 2017 erneut an auf dann 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Die Mindestlohnregelung gilt bis einschließlich September 2017. In den Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht greift, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn

 

Der ABVP informiert: Geänderte PTVa tritt in Kraft

Die Schiedsstelle hat am 7. Dezember 2015 über die geänderte PTVa entschieden.  Aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes II mit seiner Umstellung auf fünf Pflegegrade werden die ambulanten Pflegedienste hiernach aber erst ab dem 1. Januar 2017 geprüft.

Für die Prüfungen im Jahr 2016 gilt die bisherige PTVa weiter mit der Maßgabe, dass die Ausfüllanleitung zu Anlage 3, Kriterium T 32 eb (Werden die Mitarbeiter regelmäßig in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult?) bereits ab dem 1. Januar 2016 um den Absatz "Bei einer Stichprobe von 10% der Mitarbeitenden, die mindestens 1 Jahr im Pflegedienst beschäftigt sind, werden Nachweise eingesehen" ergänzt wird.

Der ABVP wird Sie über die Änderungen, die ab 2017 in Kraft treten, rechtzeitig informieren.

 

Der ABVP informiert: Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz liegt vor

Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz liegt vor

 Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben den Referentenentwurf zum Pflegeberufsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht eine gemeinsame Pflegeberufsausbildung für die bisherigen getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege vor.

Die neue Pflegeausbildung soll von 2018 an gelten. 2017 würde also der letzte Jahrgang von Altenpflegern und Krankenschwestern nach altem Recht ausgebildet.

Ziel und Gegenstand der Reform

Ziel ist eine zukunftsfähige Pflegeausbildung zur Steigerung der Qualität der Pflege und Erhöhung der  Attraktivität des Pflegeberufs.

 Der Referentenentwurf des  Pflegeberufsgesetzes beinhaltet

1. eine neue generalistische berufliche Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss,

2. eine einheitliche Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung und

3. die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung.

Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter

 http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegeberufsgesetz.html

 

E-Health-Gesetz in 2./3. Lesung im Bundestag

Der Bundestag hat das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" in zweiter und dritter Lesung beraten. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten.

 Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes:

  • Ein modernes Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) sorgt für aktuelle Daten in der Arztpraxis und schützt vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler.
  • Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
  • Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten(z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) zu informieren.
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Der Patient entscheidet nicht nur, welche medizinischen Daten mit der Gesundheitskarte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Patienten erhalten außerdem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden.
  • Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden.
  • Um sinnvolle Anwendungen, wie z.B. die Telemedizin in die Fläche zu bringen, muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen IT-Systeme auch miteinander kommunizieren können.

Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/e-health.html

 

 

Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II

Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. Weitere Informationen unter:  

www.bundesgesundheitsministerium.de  sowie www.pflegestaerkungsgesetz.de

 

Infografik erklärt den Weg zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff  

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Zeitstrahl skizziert den Weg von der Erprobung des neuen Begutachtungssytems über den Gesetzgebungsprozess bis hin zur Anwendung der fünf neuen Pflegegrade.

Das Infoposter zum Download:  

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/fileadmin/user_upload/Zeitstrahl_PSG_II.pdf 

oder zum Bestellen unter:   

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen.html

 

Der ABVP informiert: Bundestag berät Krankenhausstrukturgesetz

Der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) in zweiter und dritter Lesung beraten. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 Einige Schwerpunkte des Gesetzes in Kürze:

  • Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in einer geeigneten Einrichtung in Anspruch nehmen. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden bestehende Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben.
  • Zur Stärkung der Pflege am Bett wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet.
  • Der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt.
  • Das Hygieneförderprogramm wird fortgeführt und erweitert.
  • Die Qualität der Krankenhausversorgung spielt zukünftig eine noch größere Rolle und wird noch strenger kontrolliert und konsequent verbessert
  • Steigende Kosten der Krankenhäuser infolge von Tarifabschlüssen, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, sind zukünftig hälftig von den Kostenträgern zu refinanzieren.
  • Die Mengensteuerung in der stationären Versorgung wird in zwei Stufen neu ausgerichtet.
  • Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet.
  • Auch im Bereich der ambulanten Notfallversorgung werden Krankenhäuser stärker unterstützt.

 

Eine weitergehende Übersicht zu diesem Themenbereich sowie den Text des vorläufigen  Gesetzesentwurfs finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter

 http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/khsg-bt-23-lesung.html

 http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2015-4/krankenhausreform.html

 

 

 

Der ABVP informiert: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen

Der ABVP informiert: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen

Am Donnerstag, 5. November 2015, hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen.

Hier die wesentlichen Regelungen in kurzer Übersicht:

  •  Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wird gestärkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren und damit für die Pflegedienste abrechenbar zu machen.
  • Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge eingeführt. Zudem wird klargestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen gemeinsam vereinbart werden können. Auch in diesen Verträgen gelten die hohen Qualitätsanforderungen der SAPV.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert.
  • Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt.
  • Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

 Einen ausführlichen Überblick und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter

 http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/hpg-bt-23-lesung.html

 

Faktencheck Palliativversorgung

Anlässlich der Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Hospiz- und Palliativgesetz hat die Bertelsmann Stiftung einen Faktencheck Gesundheit zur Palliativversorgung vorgestellt. Danach verbringt fast jeder zweite Sterbende in Deutschland seine letzte Lebensphase im Krankenhaus. Allerdings möchten nur sechs Prozent ihre letzten Tage in einer Klinik verbringen. 76 Prozent möchten in den eigenen vier Wänden das Leben beenden, tatsächlich tun dies aber nur 20 Prozent, also jeder Fünfte.

Der Faktencheck verdeutlicht, dass das pflegerische bzw. medizinische Angebot einen entscheidenden Einfluss darauf hat, wie ein schwerkranker Mensch betreut wird und ob er im häuslichen Umfeld bleiben kann. In Regionen mit vielen niedergelassenen Ärzten mit Zusatzqualifikation Palliativmedizin verbringen mehr Menschen ihre letzten Tage im eigenen Zuhause als in Bundesländern, in denen die stationären Angebote besonders stark ausgebaut sind.

Den kompletten Faktencheck mit weiteren Informationen finden Sie unter

https://faktencheck-gesundheit.de/de/faktenchecks/faktencheck-palliativversorgung/ergebnis-ueberblick/

 

Am Freitag, 6. November 2015, findet in Bundestag die Abstimmung über das Gesetz zur Sterbehilfe statt.

 

Der ABVP informiert: „Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur“ - Studie des IW Köln

Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat eine Studie mit dem Titel „Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur“ vorgestellt. Daraus geht hervor, dass es mit der erforderlichen Pflegeinfrastruktur nicht gut steht.

 2,6 Millionen Menschen waren 2013 in Deutschland pflegebedürftig, diese Zahl dürfte nach IW-Schätzungen bis zum Jahr 2030 um bis zu 828.000 steigen.

 Die Politik setzt derzeit auf mehr ambulante Pflege, insbesondere durch Angehörige und Ehrenamtliche. Dies wird vom IW als nicht realistisch eingestuft, da bislang empirische Beweise dafür fehlen, dass die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege steige. Bundesweit gebe es eher einen Trend hin zu mehr professioneller Pflege.

Zudem spielen gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle: Die Zahl der Single-Haushalte steige, genau wie die Gruppe der Kinderlosen. Partner und Kinder fallen damit immer häufiger als potenzielle Pfleger weg. Auch sei nicht absehbar, wie sich die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen auf die Pflegebereitschaft auswirke. Bislang übernehmen vor allem Töchter, Schwestern und Schwiegertöchter die Pflege, was sich allein rein zeitlich meist nicht mit einem Job vereinbaren lasse.

Das IW fordert von der Politik eine schnellere Reaktion, die Investitionen in alle Bereiche attraktiv mache und keine Versorgungsart bevorzuge.

 Der ABVP als Verband der ambulanten Pflegedienste setzt sich für seine Mitglieder dabei seit jeher für die ambulante und teilstationäre Pflege ein.

 Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie im Internet auf der Seite des Instituts der Deutschen Wirtschaft unter

 http://www.iwkoeln.de/wissenschaft/veranstaltungen/beitrag/pressekonferenz-herausforderungen-an-die-pflegeinfrastruktur-244405

 

Der ABVP informiert: Gesetzentwürfe zu geänderter Berufsankennungsrichtlinie sowie zu Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen

Gesetzentwurf zu geänderter Berufsankennungsrichtlinie beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Gesundheits- und Krankenpfleger, Apotheker und Physiotherapeuten. Die genannten Berufsgruppen können zukünftig leichter dort tätig sein, wo sie gebraucht werden.

In Deutschland hat die antragstellende Person künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren.

Zudem wird ein Vorwarnmechanismus zwischen den europäischen Behörden eingerichtet was Betrügereien künftig erschweren soll, da er u.a. dann greifen soll, wenn gefälschte Berufsqualifikationsnachweise verwendet wurden.

 Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/eu-berufsanerkennung.html

 

 Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen

Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der bereits in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.

Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden.

Grundsätzlich soll die ambulante und stationäre Versorgung gestärkt und die Hospizarbeit finanziell stärker gefördert werden. Ziel soll es sein, schwerstkranke Menschen überall dort gut zu versorgen und zu begleiten, wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen. Dies soll unabhängig davon sein, ob es im eigenen Zuhause, im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus ist.

Die Reform zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen soll den Auf- und Ausbau von Versorgungs- und Betreuungsangeboten stärken, wovon es vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gegenden fehlt.

Versicherte haben zukünftig Anspruch auf individuelle Beratung durch die Krankenkassen, die bei der Auswahl und der Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung helfen sollen.

 Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bmg.bund.de/HPG/

 

 

Der ABVP informiert: Influenzasaison 2015/16 / Präventionsgesetz für besseren Impfschutz

Influenzasaison 2015/16

Der neue Influenzasaisonbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Instituts (RKI), der jährlich im September, vor Beginn des optimalen Impfzeitraums Oktober bis November, veröffentlicht wird, zeigt, dass in der vergangenen Grippesaison besonders die Altersgruppe der über 60-jährigen von schweren Krankheitsverläufen betroffen war.

Für Ältere und chronisch Kranke sowie für Schwangere besteht ein erhöhtes Risiko, dass eine Erkrankung mit Influenza schwerer verläuft bzw. Komplikationen lebensbedrohlich werden können

Weitere Informationen sowie die Pressemitteilung des RKI finden Sie unter:  
http://bpaq.de/Influenzasaison-2015-2016

 

Präventionsgesetz für besseren Impfschutz

Die Bundesregierung will mit dem am 25. Juli in Kraft getretenen Präventionsgesetz vor allem den Impfschutz verbessern. Eine gesetzliche Impfpflicht besteht hingegen nicht.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass in Zukunft alle Routine-Untersuchungen genutzt werden sollen, um den Impfschutz zu überprüfen. Dies gilt für sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene und in Betrieben.

Gesetzlich Versicherte haben einen kostenfreien Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, wovon private Auslandsreisen allerdings ausgenommen sind.

Schutzimpfungen dienen nicht nur den geimpften Personen selbst. Sie schützen indirekt auch nicht geimpfte vor einer entsprechenden Erkrankung, da die Gefahr der Verbreitung einer Infektionskrankheit gestoppt oder zumindest verringert wird.

 

Der ABVP informiert: Expertenstandard „Pflege von chronischen Wunden“ vom DNQP aktualisiert

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat den Expertenstandard „Pflege von chronischen Wunden“ aktualisiert. Ab sofort kann dieser auch beim DNQP angefordert werden.

Die Expertenarbeitsgruppe hat auf Grundlage einer aktuellen Literaturstudie eine Anpassung und Kommentierung an den neuen Erkenntnisstand vorgenommen. Die Bedeutung des individuellen Krankheitsverständnisses im Rahmen des pflegerischen Assessment wurde verstärkt.

Die Hochschule Osnabrück veranstaltet am 26. Februar 2016 den 18. Netzwerk-Workshop. Hier werden die Ergebnisse der Aktualisierung und zur Arbeit mit dem Expertenstandard in der Praxis vorgestellt.

Auf der Homepage des DNQP unter www.dnqp.de finden Sie weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung des Workshops, außerdem können Sie dort auch den Expertenstandard bestellen.