ABVP e.V.

Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze teilstationäre Pflege zum 01.02.2024

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wurden zum 01.02.2024 angepasst.

Sie finden hierzu eine Arbeitshilfe und die MuG im internen Bereich unter dem Stichwort „MuG teilstationär“.

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