Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wurden zum 01.02.2024 angepasst.
Sie finden hierzu eine Arbeitshilfe und die MuG im internen Bereich unter dem Stichwort „MuG teilstationär“.