Ostergrüße

28.März 2024

Ostergruß 2024

Der ABVP wünscht Ihnen ein frohes Osterfest! Mögen diese festlichen Tage mit Freude, Liebe und einem Hauch von Frühlingserwachen gefüllt sein.

In dieser besonderen Zeit möchten wir uns auch bei Ihnen, unseren Mitgliedern, Unterstützern und Geschäftspartnern bedanken. Ihre Treue und Ihr Vertrauen bedeuten uns sehr viel, und wir schätzen es, dass Sie Teil unserer Gemeinschaft sind.

Wir freuen uns darauf, auch weiterhin für Sie da zu sein und Ihnen erstklassige Dienstleistungen und Informationen anzubieten.

Frohe Ostern und herzliche Grüße,

das Team vom ABVP e.V.

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ARAG Pflegeversicherung - Imagefilm

04.März 2024

ABVP-ARAG Pflegeversicherung Imagefilm

Entdecken Sie die Zukunft der Pflegevorsorge mit ARAG Pflege-AsseCura! In Zusammenarbeit mit dem ABVP e.V. hat die ARAG Krankenversicherung eine wegweisende betriebliche Pflegezusatzversicherung entwickelt. Mit starken Leistungen für den Pflegefall und einem flexiblen Ansparmodell bieten wir Pflegekräften eine sichere Absicherung für die Zukunft!

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Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze teilstationär zum 01.02.2024

14.Februar 2024

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wurden zum 01.02.2024 angepasst.

Sie finden hierzu eine Arbeitshilfe und die MuG im internen Bereich unter dem Stichwort "MuG teilstationär".

 

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Arbeitshilfe Betreuungskräfte

Qualifizierung von Betreuungskräften ab 01. Februar 2024

02.Februar 2024

bis 31. Januar 2024 konnten Betreuungsleistungen von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden, ohne dass es hierfür besonderer formaler Qualifikationen der Kräfte bedurfte. Dies ändert sich ab 01. Februar 2024. Nach den aktualisierten Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege, müssen Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, die Betreuungsleistungen erbringen, nach der Richtlinie nach § 53b SGB XI (Betreuungskräfte-Richtlinie) qualifiziert sein.

Eine Arbeitshilfe mit allen notwendigen Informationen zu dem Thema finden Sie im internen Bereich unter dem Stichwort "Betreuungskräfte Qualifizierung".

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Gesetzliche Änderungen 2024

12.Januar 2024

Zum Jahreswechsel 2023/2024 stehen einige rechtliche Änderungen an, die auch den Gesundheits- und Pflegebereich betreffen. Die wichtigsten Änderungen für die ambulante Pflege finden Sie in beigefügtem Papier kurz zusammengefasst.» Mehr

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Pflegebroschüre 2024

das Informationsblatt für Patienten und Angehörige

21.Dezember 2023

Patientenbroschuere 2024 Titelblatt

Die bekannte ABVP-Patienteninformationsbroschüre wurde überarbeitet. Mit der Neuauflage unseres bewährten Patientenmagazins möchten wir Sie unter anderem auch über die gesetzlichen Neuerungen im Bereich der Pflegeversicherung informieren, die ab 2024 gelten. So sind zum Beispiel die umfangreichen Änderungen durch das Pflegeunterstütungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit eingeflossen.» Mehr

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